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OLG Düsseldorf: DTAG-Inkassopflicht für Mehrwertdienste

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 04.05.2005 - Az. VI-U (Kart) 6/05) hatte zu entscheiden, ob für die Deutsche Telekom AG (DTAG) eine Inkassopflicht für Mehrwertdienste besteht.

Die Inkassopflicht von Mehrwertdiensten war schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, vgl. insb. Kanzlei-Infos v. 22.10.2003.

Nun haben die Düsseldorfer Richter die grundsätzliche Inkassopflicht der DTAG bejaht:

"Nicht zu beanstanden ist (...) das vom Landgericht (...) gefundene (...) Ergebnis. Zutreffend hat es angenommen, dass die Beklagte die Abrechnung und das Inkasso von sämtlichen Mehrwertdiensten schuldet, die - wie es bei den in Rede stehenden Premium-Rate-Diensten der Klägerin der Fall ist - dem Kunden zeittarifiert über die Telefonleitung zur Verfügung gestellt werden, und dass es für die Vertragspflicht der Beklagten ohne Bedeutung ist, ob dem Kunden ein Sprach- oder ein Datenmehrwert geliefert wird."

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