Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Hamburg: Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage? - UPDATE

Die Kanzlei-Infos v. 28.10.2005 hatten über den Fall berichtet, bei dem ein minderjähriger Homepage-Betreiber auf Schadensersatz und Zahlung von Abmahnkosten iHv. ca. 4.000,- EUR in Anspruch genommen wurde.

Am heutigen Tage war mündliche Verhandlung.

Es erging eine Versäumnisurteil, in dem die Klage abgewiesen wurde, da die Prozessbevollmächtigte der Klägerin nicht erschien.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen