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AG Hamburg: Bei Marktforschungs-Anrufen keine Einwilligung notwendig

Das AG Hamburg-St. Georg (Urt. v. 27.10.2005 - Az.: 918 C 413/05) hat entschieden, dass bei Telefon-Anrufen durch Marktforschungs-Institute es keiner Einwilligung des Betroffenen bedarf.

"Eine Abwägung der kollidierenden Interessen ergibt, dass der Verfügungskläger die Anrufe der Beklagten als rechtmäßig hinnehmen musste. (...)

Ein Fall des Kontaktes gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des Verfügugnsklägers lag hier indes ohnehin nicht vor. Der Verfügungskläger selbst trägt nicht substanziiert vor, er habe schon während des ersten Telefonats der Anruferin gegenüber eindeutig bekundet, nicht mehr angerufen werden zu wollen. (...)

Im Falle der Marktforschung (...) treten die Anrufer an die Befragten mit dem Wunsch nach "echter" zweiseitiger Kommunikation heran. Hierfür bleiben ihnen im wesentlichen die persönliche Befragung oder das Telefon. Damit unterscheiden sie sich aber nicht wesentlich von jedem anderen vielleicht nicht erwünschten Anrufer. Nicht jeder Anrufer, der damit rechnen muss, dass sein Anruf möglicherweise unerwünscht ist, muss ohne weiteres auf seinen Anruf verzichten. (...)

Für die Marktforschungsunternehmen bedeutete es dagegen einen erheblichen Eingriff in ihre Berufsausübung, würde man ihnen auch einen Erstanruf verbieten."


Das Gericht geht sogar soweit, eine generelle Einwilligung zu vermuten:

"Vielmehr ist es nach Ansicht des Gerichtes gerade so, dass derjenige, der sich ein Telefon anschafft, damit generell seinen Willen zum Ausdruck bringt, über dieses Medium auch kommunizieren zu wollen."

Die gerichtliche Entscheidung ist eine vollkommene Verkennung der Gesetzeslage und ignoriert grundlegend die höchstrichterliche Rechtsprechung. Geradezu absurd ist es, aus dem Umstand, dass jemand Inhaber eines Telefonanschlusses ist, eine generelle Einwilligungsvermutung zu konstruieren.

Es kann nur gehofft werden, dass die Klägerseite Berufung einlegt und somit dieses nicht vertretbare Urteil in der 2. Instanz aufgehoben wird.

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