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LG Hamburg: Urteil im Fall der Forums-Nickname-Abmahnung

Der Forums-Betreiber von Ironsport.de, Patrick Albers, war im Juni diesen Jahres abgemahnt worden, weil angeblich ein User seines Forums durch die Wahl eines Nicknames eine eingetragene Marke verletzt haben sollte, vgl. die Kanzlei-Infos v. 13.06.2005.

Die Abmahnung war wegen einer Vielzahl von Gründen unberechtigt und zudem eindeutig rechtsmissbräuchlich. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Dr. Bahr, die Herrn Albers vertritt, mit einer Gegenabmahnung und der Androhung einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Die entsprechenden Schreiben sind hier online abrufbar.

Als die Gegenseite auf die Gegenabmahnung nicht reagierte, wurde negative Feststellungsklage erhoben, vgl. die Kanzlei-Infos v. 15.08.2005.

Am heutigen Tag war vor dem LG Hamburg mündliche Verhandlung in der Angelegenheit. Es erging ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten, das vollständig die geltend gemachten Ansprüche anerkennt (Versäumnisurteil v. 15.11.2005 - Az.: 312 O 652/05). Insbesondere wurde nicht nur festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und Albers keine Abmahnkosten zu zahlen habe, sondern auch, dass die Gegenseite die Kosten für die anwaltliche außergerichtliche Einschaltung der Kanzlei Dr. Bahr zu tragen habe.

Theoretisch gibt es gegen das Versäumnisurteil noch das 14-tägige Rechtsmittel des Einspruchs. Der Prozessbevollmächtigte des Beklagten hatte aber schon vorab angekündigt, dass er von diesem Rechtsmittel keinen Gebrauch machen werde. Dies entspricht auch dem bisherigen Verhalten der Beklagtenseite, die zwar ihre gerichtliche Verteidigung angezeigt hatte, dann aber keinerlei inhaltliche Stellungnahme zur Klage abgab, sondern sich ausschwieg.

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