Der deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die schon seit langem geplante Reform des deutschen Telekommunikationsrechts verabschiedet.
Inhaltlich stimmt das Gesetz in vielen Punkten mit den schon in der Vergangenheit angedachten Änderungen überein, vgl. die Kanzlei-Infos v. 15.04.2005. Der ursprüngliche Entwurf war im Bundestag erörtert worden (= Kanzlei-Infos v. 14.05.2005) und dann verabschiedet worden. Der Bundesrat widersprach, so dass es zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kam (= Kanzlei-Infos v. 03.09.2005). Der Entwurf wurde, auch wegen der Neuwahlen des Bundestages und der damit verbundenen parlamentarischen Diskontinuität, letzten Endes bis auf weiteres auf Eis gelegt.
Im Jahre 2006 schließlich legte die Große Koalition einen neuen, wenn auch inhaltlich nur wenig veränderten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2581: PDF). Der Wirtschaftsausschuss des Bundestag nahm noch Änderungen vor (BT-Drs. 16/3635). In dieser letzten Fassung schließlich verabschiedete der Bundestag am 30.11.2006 das Gesetz.
Neben den zahlreichen geplanten verbraucherschutzbezogenen Veränderungen (siehe den groben, wenn auch leicht veralteten Überblick hier), ist vor allem der § 9 a TKG-E relevant, der die zukünftige Regulierung auf "neuen Märkten" betrifft.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) kritisiert die verabschiedete Fassung in einer Pressemitteilung als zu vorteilhafte Regelung für die Deutsche Telekom AG.