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Abmahnung Supernature-Forum: Mündliche Verhandlung vor dem LG Hamburg

Am gestrigen Tage (19.01.2007) war vor die mündliche Verhandlung vor dem LG Hamburg im sogenannten Supernature-Forum-Fall.

Der Betreiber des Boards supernature-forum.de, Martin Geuß, wurde kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, weil in seinem Forum angeblich rechtswidrige Inhalte durch unbekannte Dritte gepostet wurden. Vgl. dazu die Online-Dokumentation unter http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html. Geuß beauftragte daraufhin die Kanzlei Dr. Bahr mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Die Ansprüche wurden zurückgewiesen und eine Gegenabmahnung ausgesprochen. Daraufhin erklärten die Abmahner rechtlich unverbindlich, die Angelegenheit bis auf weiteres auf sich beruhen zu lassen.

Um für den konkreten Fall und darüber hinaus allgemein Rechtssicherheit für die Problematik der Foren-Haftung zu schaffen, entschied sich der Betreiber, negative Feststellungsklage zu erheben, vgl. die Kanzlei-Infos v. 02.05.2006.

Am gestrigen Tag war nun der mündliche Termin vor dem LG Hamburg.

Das Gericht schlug einen Vergleich vor: In 5 von 6 Punkten, bei denen es um rechtswidrige Äußerungen der Forum-Postings ging, sollte Herr Geuß recht bekommen. Nur in einem Punkt sah das Gericht die Feststellungsklage als unbegründet an und schlug vor, dass Herr Geuß eine Unterlassungserklärung abgeben solle.

Die Richter machten im Rahmen der mündlichen Verhandlung klar, dass dieses Ergebnis ausschließlich auf den rechtswidrigen bzw. nicht rechtswidrigen Inhalt der Äußerungen zurückzuführen sei. Auf die Problematik Haftung ab Kenntnis und Mitstörerhaftung käme es hier ihrer Ansicht nach gar nicht an.

Auf Rückfrage wie dies zu verstehen sei, erklärte das Gericht, dass seiner Ansicht nach ein Forum-Betreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Forum-Beiträge hafte. Unabhängig davon, ob er Kenntnis habe oder nicht.

Auf den Umstand angesprochen, dass eine wirksame Filterung bei mehreren 100 Postings am Tag nicht möglich sei, meinte das Gericht, dass dies rechtlich unerheblich sei. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, müsse eben eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen. Dabei sei es unerheblich, ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde.

Das Gericht wurde hinsichtlich der empfohlenen Abgabe der Teilunterlassungserklärung angesprochen, wie denn hier Herr Geuß eine wirksame Einhaltung der Erklärung sicherstellen könne, ohne sofort nach der Abgabe der Erklärung stets mit einem Bein in der Vertragsstrafe-Haftung zu stehen. Auch hier erklärte das Gericht, dass, wenn keine wirksame Kontrolle der fremden Postings gewährleistet werden könne, dann eben eine Vorab-Kontrolle erfolgen müsse.

Der vorgeschlagene Vergleich wurde daraufhin von Herrn Geuß nicht angenommen, da er andernfalls das Forum sofort hätte schließen müssen.

Das Gericht bestimmte abschließend auf Anfang März die Urteilsverkündung. D.h. es ist in der Sache noch kein Urteil ergangen, sondern bislang gab es nur eine mündliche Verhandlung mit den o.g. Äußerungen. Es bleibt daher abzuwarten wie das Gericht entscheiden und wie es seine Ansicht begründen wird.

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