Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt

Nach einem Bericht der usedSoft (PDF) hat das OLG Hamburg (Urt. v. 07.02.2006 - Az.: 5 U 140/06) die erstinstanzliche Entscheidung des LG Hamburg bestätigt und den Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt.

In der 1. Instanz hatte das LG Hamburg (Urt. v. 29.06.2006 - Az.: 315 O 343/06) geurteilt, dass durch das Inverkehrbringen der Software das Verbreitungsrecht von Microsoft erschöpft sei. Dies gelte insbesondere auch für Volumen-Lizenzverträgen wie etwa die sogenannten Microsoft Select-Verträgen.

"Durch die Veräußerung einzelner Werkstücke („Lizenzen“) von von ihr zuvor von Microsoft-Kunden erworbenen Computerprogrammen an ihre, der Antragsgegnerin, Kunden greift die Antragsgegnerin indes nicht in das Microsoft als der Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zustehende Verbreitungsrecht (...) ein.

Das Verbreitungsrecht von Microsoft an den von der Antragsgegnerin gehandelten Vervielfältigungsstücken der hier in Rede stehenden Software hat sich durch deren Inverkehrbringen mit Zustimmung von Microsoft analog § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG erschöpft."


Anderslautende Microsoft-Bestimmungen seien unwirksam.

Das OLG Hamburg hat nun die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Da die Urteilsgründe des OLG Hamburg noch nicht verfügbar sind und usedSoft selber anmerkt, dass die Entscheidung ausschließlich auf wettbewerbsrechtlichen Gründen basiert, ist eine abschließende Bewertung des Falles derzeitig noch nicht möglich.

Rechts-News durch­suchen

03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
TikTok gestaltet sein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nicht benutzerfreundlich im Sinne des DSA.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen