Das AG Bielefeld (Urt. v. 08.11.2006 - Az. 4 C 412/06) hatte zu entscheiden, welche Schadensersatzansprüche der Käufer eines gefälschten Markenartikel auf eBay hat:
"(...) Der Beklagte [ist] verpflichtet, dem Kläger den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen (...). Der Schaden des Klägers besteht jedoch nicht in dem Wert einer dem Plagiat entsprechenden Originaltasche der Firma Louis Vuitton. Der Kläger wusste beim Erwerb der Tasche über das Auktionsportal von eBay, dass dieses Objekt bereits vom Verkäufer bei eBay erstanden war. Der Kläger verfügt auch selbst über erhebliche Erfahrung beim Kauf und Verkauf von Gegenständen über Ebay.
Ein Artikel, der bereits zweimal das Auktionssystem von Ebay durchlaufen hat, besitzt nicht den Marktwert eines beim Fachhändler zu kaufenden Originalobjekts. Für dieses Objekt gibt es weder eine Händler- noch eine Herstellergarantie. Ein solcher Gegenstand ist auch nicht mehr als neuwertig in üblichem Gebrauch dieses Wortes zu betrachten. Das Gericht schätzt den Wert der streitgegenständlichen Tasche, wenn es eine Original Louis Vuitton Tasche gewesen wäre, auf 300,00 €. Von diesem Betrag ist der zurückzuerstattende Kaufpreis in Höhe von 119,00 € abzuziehen."
Und weiter:
"Hinzuzufügen sind die Versandkosten in Höhe von 9,90 €, so dass sich ein Schadensbetrag in Höhe von 190,90 € errechnet. Hinzu kommen die Kosten, die dem Kläger für die außergerichtliche Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe entstanden sind. Diese hat das Gericht nach einem Gegenstandswert von 300,00 € und einer Mittelgebühr von 1,3 unter Berücksichtigung der Auslagen und der Mehrwertsteuer auf 81,43 € berechnet. Damit beträgt der dem Kläger vom Beklagten über die Rückerstattung des Kaufpreises hinaus zu ersetzende Schaden 272,33 €."