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LG Frankfurt a.M.: Werbeverbot für Dritte auf P2P-Plattform

Wie der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) in einer Pressemitteilung erklärt, sei einem bekannten Telekommunikations-Unternehmen vom LG Frankfurt (Beschl. v. 09.10.2007 - Az.: 3-08 O 143/07) verboten worden, Werbung auf einer P2P-Plattform zu schalten:

(Aus der Pressemitteilung des IVD:)

"Dem Beschluss zufolge ist es dem Unternehmen A(...) ab sofort unter Androhung einer empfindlichen Ordnungsstrafe untersagt, auf der Website (...) Werbung für sich zu schalten oder schalten zu lassen.

Das "Peer to Peer"-Angebot gilt als eine der führenden Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien."

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