Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag den umstrittenen Gesetzesentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verabschiedet.
Es handelt sich dabei um die BT-Drs. 16/5846, wonach Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet sind, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden die Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.
Die Webseiten des Deutschen Bundestages stellen übrigens eigens eine Auflistung der namentlichen Abgeordenten- Abstimmung zur Verfügung. Weitere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung gibt es unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de.
Es wurde bereits von mehreren Seiten angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.