Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt a.M.: Versendung unzutreffender Telefon-Auftragsbestätigungen Wettbewerbsverletzung

Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 07.02.2008 - Az.: 6 U 166/07) hat entschieden, dass die Versendung unzutreffender Telefon-Auftragsbestätigungen und die ungerechtfertigte Ablehnung von Telefonanschluss-Portierungsaufträgen durch ein Telekommunikations-Unternehmen eine Wettbewerbsverletzung darstellen.

"Da die bewusst fehlerhafte Eingabe eines tatsächlich nicht erteilten Auftrages in das System der Antragsgegnerin zugleich ursächlich für die in den Anträgen zu 2., 3. a) und 3. b) genannten Verhaltensweisen waren, kann die Antragstellerin von der Antragsgegnerin die Unterlassung dieses Verhaltens verlangen."

Ausgenommen seien lediglich Fälle, in denen es versehentlich zu fehlerhaften Auftragsbestätigungen oder Portierungsablehnungen gekommen sei. Hier liege keine wettbewerbswidrige Handlung vor:

"Nach der (...) Entscheidung "Änderung der Voreinstellung" des Bundesgerichtshofs (WRP 07, 1341) sind die genannten Verhaltensweisen nur dann als Wettbewerbshandlung (...) und zugleich als gezielte Behinderung (...) einzustufen, wenn es sich hierbei nicht um versehentliche Fehlleistungen im Massengeschäft der Vertragsabwicklung handelt, sondern um eine bewusste Verletzung der Verpflichtung zur Ausführungen von Portierungsaufträgen (...) bzw. der Verpflichtung, Kunden keine unzutreffenden Auftragsbestätigungen zuzusenden (...)."

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen