Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Neue Tintenpatronen dürfen nicht als "wiederbefüllt" bezeichnet werden

Das LG Köln (Urt. v. 01.07.2008 - Az.: Az.: 81 O 167/07) hatte über einen auf den ersten Blick absurd klingenden Rechtsstreit zu entscheiden: Ein Händler von Tintenpatronen hatte nämlich im Rahmen seiner Werbung neu hergestellte Tintenpatronen als "wiederbefüllt", also als gebraucht, bezeichnet.

Ein Mitbewerber sah dies als wettbewerbswidrig an, weil die Wiederbefüllung anstatt der Neuherstellung vom Kunden als umweltfreundlich empfunden werde und so zu einem größeren Kaufanreiz führe.

Das LG Köln schloß sich dieser Ansicht an und bejahte eine Wettbewerbsverletzung:

"Die Klägerin kann von der Beklagten Unterlassung nach Maßgabe des Tenors verlangen, weil zum einen die falsche Angabe, die Patronen seien wiederbefüllt, irreführend ist und zum anderen diese Irreführung wettbewerblich relevant ist.

Es geht nicht abstrakt um die Frage, ob es „besser“ ist, ein neu hergestelltes Produkt zu erwerben, sondern darum, ob das Produkt in seinen zugesicherten Eigenschaften dem entspricht, was der Verbraucher als wesentlich erwartet.

Die bewusste Entscheidung für ein wieder verwendetes Produkt bedeutet, dass der Verbraucher auf diesen umweltschonenden Aspekt einen besonderen Wert legt; er wird grob und damit wettbewerblich relevant getäuscht, wenn es sich in Wahrheit um ein Erzeugnis mit neuen Rohstoffen handelt."

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen