Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Thüringen: Nissan-Vertragswerkstatt darf nicht mit Nissan-Logo werben

Das OLG Thüringen (Urt. v. 25.06.2008 - Az. 2 U 21/08) hatte darüber zu entscheiden, ob eine Nissan-Vertragswerkstatt auch ungefragt mit dem Nissan-Logo werben darf.

Die Beklagte war eine Nissan-Vertragswerkstatt und hatte im Rahmen einer Anzeige mit dem Nissan-Markenlogo und dem Text "Noch vor der Deutschlandpremiere. Ab sofort bei uns der neue NISSAN TIIDA" geworben.

Der klägerische Markeninhaber sah hierin eine Rechtsverletzung.

Zu Recht wie die Thüringer Richter entschieden. Die Juristen leiten den Unterlassungsanspruch sowohl aus dem Marken- als auch dem Wettbewerbsrecht her.

"Dieser besteht sowohl nach (...) UWG als auch nach (...) MarkenG. Denn die streitgegenständliche Werbung suggeriert eine besondere vertragliche Verbindung in Bezug auf den Neuwagenverkauf zwischen der Verfügungsbeklagten und dem Nissan-Konzern.

Dies gilt nicht nur wegen der herausgestellten Verwendung des Nissan-Logos, sondern auch wegen der besonderen Anpreisung der Einführung eines neuen Modells.

Darin liegt sowohl eine wettbewerbsrechtliche Irreführung im Sinne von § 5 Abs. 2, 3 UWG als auch ein wichtiger Grund für die Verfügungsklägerin im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG, sich der Benutzung der Marke durch die Verfügungsbeklagte zu widersetzen, was die Erschöpfung der Markenrechte verhindert."


Gerade die Reichweite der sogenannten markenrechtlichen Erschöpfung in § 24 MarkenG ist immer wieder Gegenstand zahlreicher Gerichstentscheidungen. Dabei geht es stets um die Frage, wie weit ein Dritter den fremden Markeninhaber im Rahmen seiner Dienstleistung oder seines Produktes benutzen darf.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen