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AG Ludwigshafen: Keine Mitstörerhaftung für fremde Internet-Foren-Beiträge

Das AG Ludwigshafen am Rhein hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 23.10.2008 - Az.: 2 g C 291/08) noch einmal klargestellt, dass der Betreiber eines Internet-Forums erst ab Kenntnis für fremde Beiträge haftet.

Denn aufgrund der Vielzahl der Beiträge und Benutzer sei es ihm nicht zuzumuten, eine vollumfängliche Inhaltsprüfung der Foren-Beiträge vorab vorzunehmen. Vielmehr trete die Haftung erst ab Kenntnis ein.

"Dass der Beklagte hierzu nicht verpflichtet ist, ergibt sich aus § 7 Abs. 2 TMG.

Im Übrigen bestimmt § 10 TMG, der dem früheren § 11 TDG entspricht, dass Dienstanbieter für fremde Informationen nicht verantwortlich sind, sofern sie, was im vorliegenden Fall zutrifft, unverzüglich tätig geworden sind, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Im Übrigen liegt auch die § 10 Ziff. 1 TMG auf die Seiten des Beklagten vor, da er keine Kenntnis von den rechtswidrigen Beiträgen hatte, zumindest der insoweit beweispflichtige Kläger hierfür keinen Beweis angetreten hat."

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