Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Waiblingen: Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay unwirksam

Das AG Waiblingen (Urt. v. 12.11.2008 - Az.: 9 C 1000/08) hat entschieden, dass die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay unwirksam ist.

Der Kläger hatte auf der Online-Auktionsplattform eBay seinen PKW zum Verkauf angeboten und u.a. geschrieben:

"Spaßbieter erklären sich mit der Abgabe ihres Gebotes mit einer Entschädigungsstrafe von 25% des Verkaufspreises einverstanden."

Das Gericht hat diese Klausel für unwirksam eingestuft.

Sie verstoße gegen geltendes AGB-Recht (§ 309 Nr.6 BGB) und entfalte daher keine Wirkung. Eine solche Regelung könne allenfalls individualvertraglich vereinbart werden. Dies sei hier nicht der Fall, denn die Klausel des Käufers richte sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen und sei daher der klassische Fall einer Allgemeinen Geschäftsbedingung.

Rechts-News durch­suchen

10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Hinweise wie „Stark nachgefragt" und „Überleg nicht zu lange" sind auf Online-Reiseportalen erlaubt, denn sie drängen Nutzer nicht in unzulässiger…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen