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OLG Düsseldorf: Insolvenzbekanntmachung im Internet keine zuverlässige Quelle

Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 05.03.2009 - Az.: I-10 W 151/08) hat entschieden, dass eine ins Internet gestellte Information über Insolvenzen auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de keine ausreichend verlässliche Quelle für Entscheidungen in einem Gerichtsverfahren ist.

Die Klägerin hatte sich vor Klageerhebung auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen darüber informiert, ob die Beklagte bereits zahlungsunfähig war. Die Suche ergab keine Treffer.

Daraufhin strengte sie das Gerichtsverfahren an. Schließlich stellte sich heraus, dass die Beklagte doch bereits insolvent war.

Die Kosten für das Verfahren wollte die Klägerin nicht bezahlen, da ihre Klage auf unverschuldeter Unkenntnis beruhe.

Die Düsseldorfer Richter sahen hier ein Verschulden der Klägerin. Unverschuldet sei ein Irrtum über die Sachlage nur dann, wenn die Klägerin zu deren Aufklärung alles Zumutbare getan habe.

Dies könne im vorliegenden Fall nicht angenommen werden, so die Juristen. Die Klägerin habe zwar auf der Internetseite des Justizministeriums Informationen über Insolvenzbekanntmachungen eingeholt. Jedoch habe ihr auffallen müssen, dass dort keine Gewähr für die bereitgestellten Informationen und deren Aktualität übernommen werde.

Eine ins Internet gestellte Bekanntmachung über mögliche Insolvenzverfahren biete keine ausreichend verlässliche Quelle für Prozessentscheidungen.

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