Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Begriff "reisebuchung24" als Marke eintragungsfähig

Das BPatG (Beschl. v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 41/08) hat entschieden, dass der Begriff "reisebuchung24" als Marke für den Bereich der Vermittlung von Unterkünften eintragungsfähig ist.

Für die Bereiche Reisevermittlung und Reservierung von Unterkünften genieße "reisebuchung24" eine ausreichende Unterscheidungskraft. Die angebotenen Dienstleistungen stünden in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit Informationen zu Reisevermittlungen oder Buchungsmöglichkeiten stünden, die der Kunde online rund um die Uhr in Anspruch nehmen könne.

Ein lediglich beschreibender Inhalt sei daher in der beantragten Marke nicht zu sehen.

Rechts-News durch­suchen

15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen