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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Anforderungen an Anfechtungsrecht bei eBay-Verkäufen

Der BGH hat einer aktuellen Entscheidung <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.01.2014 - Az.: VIII ZR 63/13) noch einmal die Anfechtungsregeln bei irrtümlichen eBay-Verkäufen konkretisiert.

Der Beklagte veräußerte bei eBay einen PKW-Motor, brach die Auktion aber im laufenden Betrieb ab. Der zu dem Zeitpunkt Meistbietende erhob daraufhin Schadensersatzklage.

Außergerichtlich berief sich der Beklagte darauf, dass er für den Motor ein besseres Angebot erhalten und daher den Verkauf abgebrochen habe. Im Gerichtsverfahren dagegen trug er vor, dass der Motor im Straßenverkehr seine Zulassung verloren habe und er dies bei Einstellen des eBay-Angebots noch nicht gewusst habe.

Die Vorinstanz verurteilte den Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz. Zwar zwei der Verlust der Straßenzulassung ein Anfechtungsgrund. Jedoch sei die Anfechtungserklärung nicht unverzüglich erfolgt, sondern erst verspätet im Prozess.

Dies ließ der BGH nicht gelten. Vielmehr führen die Karlsruher Richter aus, dass es im vorliegenden Fall gar nicht auf die Frage der Wirksamkeit der Anfechtung ankomme.

Denn es liege bereits nur ein bedingt verbindliches Verkaufsangebot vor. Jedes eBay-Verkaufsangebot stehe unter dem Vorbehalt einer berechtigen Angebotsrücknahme. Es habe hier somit gar keiner Anfechtung bedurft, sondern das Verkaufsangebot an sich sei bereits unverbindlich gewesen.

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