Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Tempelhof-Kreuzberg: Höhe des Schadensersatz bei Kündigung einer Flatrate

Kündigt ein Mobilfunk-Anbieter einem Kunden wegen seines Fehlverhaltens den Flatrate-Tarif, so kann das Telekommunikations-Unternehmen nicht sämtliche ausstehenden Grundgebühr-Entgelte ersetzt verlangen, sondern muss sich mindestens 50% als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen <link http: www.jurpc.de jurpc _blank external-link-new-window>(AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 05.09.2012 - Az.: 24 C 107/12).

Der klägerische Telekommunikations-Anbieter kündigte dem verklagten Kunden wegen eines Fehlverhaltens außerordentlich. Zugleich verlangte er die restliche Zahlung der Monatsentgelte.

Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat der Klage nur zur Hälfte entsprochen. Da der Kunde einen Mobilfunk-Flatrate-Tarif gebucht habe, müsse sich das Unternehmen die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die ursprünglich für den Beklagten vorgesehenen Resourcen könnten nun anderweitig genutzt werden.

Im Wege der Schätzung bewertete das Gericht die ersparten Aufwendungen mit 50%, so dass die Mobilfunk-Firma nur auf die Hälfte der monatlichen Grundgebühren einen Anspruch habe.

Rechts-News durch­suchen

16. Oktober 2026
Opfer unautorisierter Zahlungen haben Anspruch auf sofortige Erstattung durch die Bank, unabhängig davon, ob ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen…
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wenn keine konkreten Vorfälle vorliegen, ist es unverhältnismäßig und rechtswidrig, einen Schüler allein wegen des Tragens einer Smart-Brille von der…
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen