Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen "46" und "Fourty6"

Zwischen dem Wort "Fourty6" und der Zahl "46" besteht keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile fourty6-und-46-fuer-it-dienstleistungen-nicht-verwechslungsfaehig-25-w-pat-36-08-bundespatentgericht--20091008.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 08.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 36/08).

Die Marke "46" war für die Bereiche Fotografie und Computerzubehör eingetragen. Nun wollte ein Dritter den Begriff "Fourty6" für die Bereiche IT-Dienstleistungen schützen lassen.

Dies sei möglich, so die RIchter des BPatG, denn beide Begriffe seien nicht verwechslungsfähig.

Die gegenüberstehenden Zeichen seien trotz der klanglichen Ähnlichkeit so unterschiedlich, dass nicht mit einer Verwirrung zu rechnen sei. Dies liege zum einen daran, dass es sich bei der einen Marke um eine Zahl handle, die sich schriftbildlich von der Marke des Beklagten massiv unterscheide. Zum anderen werde der Begriff "Fourty6" zwingend englisch ausgesprochen, was bei der Marke "46" nicht der Fall sein werde.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen