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LG Hamburg bestätigt Fax-Spam-Entscheidung

Das LG Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen den 0190-Betreiber In-telegence wegen Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming bestätigt.

Vgl. dazu die ausführlichen Kanzlei-Infos v. 14.05.2003.

In-telegence hatte zu dieser Anlegenheit in der Vergangenheit auch schon Stellung genommen. Das Interview ist außerordentlich lesenswert (vgl. die Kanzlei-Infos v. 17.06.2003).

RA Dr. Bahr hat erst vor kurzem einen umfassenden Aufsatz zur "Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming" veröffentlicht, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann.

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