Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg bestätigt Fax-Spam-Entscheidung

Das LG Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen den 0190-Betreiber In-telegence wegen Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming bestätigt.

Vgl. dazu die ausführlichen Kanzlei-Infos v. 14.05.2003.

In-telegence hatte zu dieser Anlegenheit in der Vergangenheit auch schon Stellung genommen. Das Interview ist außerordentlich lesenswert (vgl. die Kanzlei-Infos v. 17.06.2003).

RA Dr. Bahr hat erst vor kurzem einen umfassenden Aufsatz zur "Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming" veröffentlicht, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann.

Rechts-News durch­suchen

12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen
10. August 2026
Eine Restaurantbesucherin durfte ihren Dackel-Vorfall mit Mäuseköder öffentlich als "massives Sicherheitsversagen" bezeichnen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen