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| 11.07.2003 LG Hamburg bestätigt Fax-Spam-Entscheidung | |
neu: Diese Infos vorlesen Das LG Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen den 0190-Betreiber In-telegence wegen Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming bestätigt. Vgl. dazu die ausführlichen Kanzlei-Infos v. 14.05.2003. In-telegence hatte zu dieser Anlegenheit in der Vergangenheit auch schon Stellung genommen. Das Interview ist außerordentlich lesenswert (vgl. die Kanzlei-Infos v. 17.06.2003). RA Dr. Bahr hat erst vor kurzem einen umfassenden Aufsatz zur "Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming" veröffentlicht, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20030711220010.html | |
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