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  11.07.2003    LG Hamburg bestätigt Fax-Spam-Entscheidung
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Das LG Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen den 0190-Betreiber In-telegence wegen Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming bestätigt.

Vgl. dazu die ausführlichen Kanzlei-Infos v. 14.05.2003.

In-telegence hatte zu dieser Anlegenheit in der Vergangenheit auch schon Stellung genommen. Das Interview ist außerordentlich lesenswert (vgl. die Kanzlei-Infos v. 17.06.2003).

RA Dr. Bahr hat erst vor kurzem einen umfassenden Aufsatz zur "Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming" veröffentlicht, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann.



Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20030711220010.html
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