Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Keine Haftung eines Internet-Auktionshauses

Das LG Berlin (Urt. v. 25.02.2003 - Az.: 16 O 476/01) hatte darüber zu entscheiden, ob eine Online-Auktionshaus für die Urheberrechtsverletzungen, die ein Kunde begeht, haftet.

Bietet ein Kunde bei einem Online-Auktionshaus Produkte an, die Markenrechtsverletzungen beinhalten, haftet das Online-Auktionshaus grundsätzlich nicht, vgl. OLG Köln (Urt. v. 02.11.2001 - Az.: 6 U 12/01). Eine Haftung tritt frühestens dann ein, wenn das Auktionshaus die Produkte auch nach Kenntniserlangung weiterhin im Angebot stehen lässt. Nach LG Potsdam (Urt. v. 10.10.2002 - Az.: 51 O 12/029) ist eine Haftung grundsätzlich auch bei Einstellung von jugendgefährdenden Inhalten ausgeschlossen. Es sei denn, der Auktionator hat Kenntnis von diesen Tatsachen und handelt nicht.

Das LG Berlin schliesst sich dieser Argumentation auch für urheberrechtliche Verletzungen nahtlos an. Die Richter verweisen dabei - in entsprechender Anwendung - explizit auf § 11 Teledienstegesetz (TDG), wonach grundsätzlich keine Verantwortlichkeit für fremde Informationen eintritt. Erst ab dem Moment, wo der Betroffene Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen/Inhalten oder von der Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit erlangt, muss er unverzüglich Tätigwerden.

Selbst wenn man dieser entsprechenden Anwendung nicht folgen sollte, so die Richter, haftet ein Internet-Auktionshaus nach den allgemeinen Vorschriften nur bei positiver Kenntnis. Insbesondere sei eine generelle vorherige Kontrolle der Inhalte und der Kunden faktisch nicht möglich. Das Auktionshaus komme seiner allgemeinen Pflicht nach, indem es die Kunden bei Einstellung der Angebote auf die Beachtung der Rechte Dritter (u.a. auch des Urheberrechts) hinweist.

Zu den rechtlichen Problemen bei Online-Auktionen vgl. die Rechts-FAQ von RA Dr. Bahr.

Rechts-News durch­suchen

10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen