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LG Dortmund: Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage

Das LG Dortmund (Beschl. v. 19.07.2007 - Az.: 10 O 113/07: PDF via MIR) hat entschieden, dass das Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat und nicht 14 Tage beträgt:

"Die Antragstellerin beanstandet zu Recht, dass der Antragsgegner die Widerrufsfrist mit lediglich 2 Wochen und nicht mit einem Monat angegeben hat. Die Widerrufsfrist beträgt (...) nur dann 2 Wochen, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt wird. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist hingegen (...) einen Monat.

Bei Verkäufen über die Auktionsplattform Ebay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt nicht die Voraussetzungen, die an
die Textform und deren Mitteilung (...) zu stellen sind (...)."


Und weiter:

"Auch die Angaben über den Fristbeginn („Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“) sind unvollständig und falsch. Die Frist beginnt (...) frühestens am Tag nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform und der Ware. Im Übrigen ist die Belehrung auch irreführend, da sie den Eindruck vermittelt, dass bereits die vorvertragliche Information, wie sie von dem Antragsgegner auf der Angebotsseite bereit gehalten wird, die Frist in Lauf setzt. Auch die in der Widerrufsbelehrung enthaltenen Angaben zur Wertersatzpflicht sind hier zu beanstanden, da der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei der Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibt (...).

Hiervon kann zu Lasten der Verbraucher nur dann abgesehen werden,
wenn sie spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Möglichkeit hingewiesen werden (...). Eine Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss findet aber - wie ausgeführt - bei Verkäufen über die Auktionsplattform (...) nicht statt, da die ins Internet gestellte Belehrung nicht der Textform genügt."


Eine weitere Entscheidung aus dem Fernabsatzrecht, die sich den Ansichten des KG Berlin, OLG Hamburg und OLG Hamm anschließt.

Kurzüberblick über die bislang veröffentlichten Entscheidungen:

KG Berlin:
- Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage! = Kanzlei-Infos v. 10.08.2006
- Noch einmal: Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage! = Kanzlei-Infos v. 01.01.2007
- Wertersatz-Klausel bei eBay doch zulässig = Kanzlei-Infos v. 04.07.2007

OLG Hamburg:
- Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage = Kanzlei-Infos v. 02.09.2006
- Noch einmal: Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage! = Kanzlei-Infos v. 13.02.2007
- Wertersatz-Klausel bei eBay doch zulässig = Kanzlei-Infos v. 04.07.2007

OLG Köln:
- Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage = Kanzlei-Infos v. 07.09.2007

Unterschiedliche LG:
- LG Berlin: Keine Wertersatz-Klausel mehr bei eBay = Kanzlei-Infos v. 07.05.2007
- LG Flensburg: Neues zum Fernabsatzrecht bei eBay = Kanzlei-Infos v. 08.09.2006
- LG Hanau: Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat = Kanzlei-Infos v. 05.07.2007
- LG Kleve: Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage! = Kanzlei-Infos v. 10.03.2007
- LG Münster: Fernabsatzrechtliches Musterformular trotz Fehler rechtmäßig = Kanzlei-Infos v. 12.09.2006
- LG Paderborn: Und doch: Widerrufsfrist bei eBay nur 14 Tage! = Kanzlei-Infos v. 17.01.2007

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