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Kategorie: Presserecht

OLG Hamburg: TV-Moderatorin Birgit Schrowange braucht Pressebericht über ihr Liebesleben nicht dulden

In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Hamburg <link http: online-und-recht.de urteile birgit-schrowange-muss-zeitungsartikel-ueber-ihr-liebesleben-nicht-dulden-7-u-9-08-oberlandesgericht-hamburg-20090603.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.06.2009 - Az.: 7 U 9/08) geurteilt, dass die bekannte TV-Moderatorin Birgit Schrowange einen Zeitungsartikel über ihr Liebesleben, in dem bloße Spekulationen aufgestellt werden, nicht hinnehmen muss.

Erst vor kurzem hatte das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile spekulativer-zeitungsartikel-ueber-birgit-schrowange-rechtswidrig-7-u-10-08-oberlandesgericht-hamburg-20090603.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.06.2009 - Az.: 7 U 10/08) in einem Parallelverfahren identisch entschieden.

Auch im vorliegenden Fall stuften die Juristen die Berichterstattung als rechtswidrig ein.

Zwar handle es sich bei der Klägerin um eine bekannte und beliebte Persönlichkeit. Gleichwohl müsse sie nicht hinnehmen, dass über jede private Bekanntschaft und über jede kurzzeitige Gefühlsbindung berichtet werde.

Dies gelte um so mehr, weil die Beklagte nicht habe darlegen können, dass die Äußerungen der Wahrheit entsprächen. Der gesamte Artikel beruhe auf Spekulationen, die nicht bewiesen wurden und damit rechtswidrig seien.

 

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