Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Sondershausen: Höhe des Schadensersatzes bei außerordentlicher Kündigung eines Mobilfunk-Vertrag

Wird ein Mobilfunkvertrag außerordentlich gekündigt, so kann das Telekommunikations-Unternehmenso nicht sämtliche Entgelte ersetzt verlangen, sondern muss sich einen erheblichen Teil (ca. 90%) als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen (AG Sondershausen, Urt. v. Münster, Urt. v. 30.03.2017 - Az.: 4 C 11/17).

Das klägerische Telekommunikations-Unternehmen verlangte von der Beklagten Schadensersatz. Die Firma hatte ursprünglich mit der Beklagten einen Mobilfunk-Vertrag abgeschlossen, diesen jedoch während der Laufzeit außerordentlich gekündigt, da die Rechnungen nicht beglichen worden waren.  

Das Amtsgericht entschied nun, dass das Unternehmen nicht die vollen monatlichen Entgelte als Schadensersatz geltend machen könne.

Vielmehr habe es sich 90% des Paketpreises an Aufwendungen erspart.

Wörtlich:

"Es mag zutreffen, dass die Klägerin konkrete Aufwendungen nicht erspart, wenn einer von vielen Kunden aus dem Netz ausscheidet. Das kann indes nicht der Maßstab sein, da es in der Endkonsequenz zu absurden Ergebnissen führt.

Nimmt man an, der Mobilfunkanbieter würde nur noch durch einen Kunden von der Schließung seines Unternehmens geschieden und dieser Kunde würde sodann mit Zahlungen ausfallen, dann würden plötzlich ersparte Aufwendungen in Höhe der Kosten für das Betreiben des Netzes bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen sein. Diese Fallkonstellation mag unrealistisch sein, sie zeigt jedoch, dass der Mobilfunkbetreiber tatsächliche Aufwendungen hat, die auch in Relation zu den Kunden stehen. Diese tatsächlichen Aufwendungen zum Erhalt des Mobilfunknetzes nicht anzurechnen erscheint sachwidrig.

Es ist nämlich keine Begründung erkennbar, warum diese Aufwendungen zum Erhalt des Mobilfunknetzes ausschließlich wegen der vermeintlich fehlenden unmittelbaren Verknüpfung zu dem einzelnen Kunden nicht in Abzug gebracht werden sollen.

Tatsächlich besteht nämlich ein innerer Zusammenhang zwischen den einzelnen Kunden und den Paketpreisen. Der Mobilfunkanbieter betreibt das Mobilfunknetz nicht ohne die Absicht, Kunden Zugänge zu diesem zu verkaufen. Jeder einzelne Kunde trägt dann mit seiner Grundgebühr zum Erhalt des Mobilfunknetzes bei. Die Anzahl der Kunden entscheidet lediglich über den Anteil, mit dem jeder einzelne Kunde zum Erhalt beiträgt. Je mehr Kunden der Mobilfunkbetreiber gewinnen kann, desto geringer ist der Anteil jedes Einzelnen an den Aufwendungen zum Ausbau und Erhalt des Netzes. Würde man nicht auf diese innere Verknüpfung abstellen (...), würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass der Mobilfunkanbieter eine wertlose Leistung anbietet."

Auch die Gefahr, dass bei einem solchen Ergebnis der Kunde sich durch bloße Nichtzahlung einfach einem bestehenden Vertrag entziehen könnte, lässt das Gericht nicht gelten:

"Das Gericht übersieht nicht, dass durch diese Betrachtung der Anreiz geschaffen wird, sich vorzeitig aus dem Vertrag, dessen Laufzeit bei Mobilfunkverträgen regelmäßig 2 Jahre beträgt, durch schlichte Nichtzahlung herauszulösen.

Hierauf weist das Amtsgericht Recklinghausen zu recht hin (AG Recklinghausen, Urteil vom 06. August 2014 – 51 C 159/14 –, Rn. 18, juris). Dass es sich dabei um ein nicht wünschenswertes rechtspolitisches Ergebnis handelt, obliegt in seiner Bewertung jedoch allein dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten."

Rechts-News durch­suchen

30. April 2024
Die Bereitstellung mehrerer Kündigungsoptionen neben dem gesetzlichen Kündigungsbutton ist auf einer Webseite zulässig.
ganzen Text lesen
18. April 2024
Online-Shops, die einen Marktplatz betreiben, müssen nicht zwingend einen Gastzugang bieten, sondern dürfen unter bestimmten Bedingungen eine…
ganzen Text lesen
04. April 2024
Eine unscheinbare Verlinkung zu Testinhalten bei Werbung mit Gütesiegeln genügt nicht.
ganzen Text lesen
14. März 2024
Online-Berichterstattung über die Verurteilung eines Unternehmers, der mit einem Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters verwandt ist, ist zulässig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen