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Kategorie: Presserecht

LG Berlin: 10.000 EUR Schadensersatz für heimliche Fotoaufnahmen von Politiker-Geliebten

Heimliche Fotos einer Politiker-Geliebten begründen einen Anspruch auf Schadensersatz iHv. 10.000,- EUR, so das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile paparazzi-bilder-von-ehemaliger-politiker-geliebten-loesen-10000-eur-schadensersatz-aus-27-s-23-09-landgericht-berlin-20100330.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.03.2010 - Az.: 27 S 23/09).

DIe Klägerin, die ehemalige Geliebte eines bekannten süddeutschen Politikers, mit dem sie gemeinsam ein Kind hatte, ging gegen eine Zeitung vor und verlangte Schadensersatz. Das Presseorgan hatte heimlich aufgenommene Bilder der Klägerin veröffentlicht und darüber spekuliert, ob die Ex-Freundin erneut schwanger sei.

Die Berliner Richter sprachen der Klägerin einen Schadensersatz iHv. 10.000,- EUR zu, da die Paparazzi-Bilder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzen würden.

Die Frage, ob eine erneute Schwangerschaft mit einem deutschen Politiker vorliege, berühre die geschützte Privatsphäre der Klägerin. Darüber hinaus gebe es keinerlei sachlichen Anknüpfungspunkt hinsichtlich einer weiteren Schwangerschaft.

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