Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

Unsere Leistungen im Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

Das Glücksspiel- und Gewinnspielrecht ist eine absolute Spezial-Materie und verlangt nicht nur umfassende rechtliche Fähigkeiten, sondern vor allem fundierte Kenntnisse der tatsächlichen Handhabung in der Praxis vor Ort. Denn das Glücksspielrecht ist eines der Rechtsgebiete, wo zwischen Theorie auf dem Papier und der Praxis zum Teil ganze Welten klaffen.

Rechtsanwalt Dr. Bahr ist seit vielen Jahren in diesem Rechtsgebiet beratend und gerichtlich tätig. Er ist Autor des Grundlagen-Werkes "Glücks- und Gewinnspielrecht" und regelmäßiger Referent von entsprechenden Fach-Seminaren.

Glücksspielrecht:

  • Erstellung von Rechtsgutachten und sonstigen Bewertungen
  • Ausspielungen
  • Automatenspiele
  • Pferdewetten
  • Lotterien
  • Spiele im Fernsehen und Rundfunk
  • Spiele im Internet
  • Spiele mit Mehrwertdiensten
  • Spielbanken / Casinos
  • Sportwetten (Oddset)
  • Überprüfung und Bewertung neuer Spiel-Ideen
  • verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Verteidigung in ordnungs- und strafrechtlichen Verfahren

Gewinnspielrecht:

  • Erstellung von Rechtsgutachten und sonstigen Bewertungen
  • Einhaltung der Gewinnspielsatzung
  • Wettbewerbsrechtliche Bezüge
  • Kopplungsverbot
  • Psychologischer Kaufzwang
  • Täuschung der Teilnehmer
  • Übertriebenes Anlocken
  • Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit
  • Vermeidung von Gewinnzusagen
  • Trennung von Werbung und Redaktion
  • Spiele im Fernsehen und Rundfunk
  • Spiele im Internet
  • Spiele mit Mehrwertdiensten
16. Januar 2026
Ein Spieler darf ausländische Glücksspielanbieter vor heimischen Gerichten verklagen, wenn ihm dort durch illegales Glücksspiel ein Schaden entstanden…
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24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
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22. Dezember 2025
Ein Sportwettenanbieter muss verlorene Einsätze erstatten, wenn er einen gesperrten Spieler nicht im Sperrsystem überprüft.
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17. Dezember 2025
Spielhallen müssen durch Aufsichtspersonal sicherstellen, dass Spieler nicht an mehreren Geräten gleichzeitig spielen.
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