Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

Unsere Leistungen im Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

Das Glücksspiel- und Gewinnspielrecht ist eine absolute Spezial-Materie und verlangt nicht nur umfassende rechtliche Fähigkeiten, sondern vor allem fundierte Kenntnisse der tatsächlichen Handhabung in der Praxis vor Ort. Denn das Glücksspielrecht ist eines der Rechtsgebiete, wo zwischen Theorie auf dem Papier und der Praxis zum Teil ganze Welten klaffen.

Rechtsanwalt Dr. Bahr ist seit vielen Jahren in diesem Rechtsgebiet beratend und gerichtlich tätig. Er ist Autor des Grundlagen-Werkes "Glücks- und Gewinnspielrecht" und regelmäßiger Referent von entsprechenden Fach-Seminaren.

Glücksspielrecht:

  • Erstellung von Rechtsgutachten und sonstigen Bewertungen
  • Ausspielungen
  • Automatenspiele
  • Pferdewetten
  • Lotterien
  • Spiele im Fernsehen und Rundfunk
  • Spiele im Internet
  • Spiele mit Mehrwertdiensten
  • Spielbanken / Casinos
  • Sportwetten (Oddset)
  • Überprüfung und Bewertung neuer Spiel-Ideen
  • verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Verteidigung in ordnungs- und strafrechtlichen Verfahren

Gewinnspielrecht:

  • Erstellung von Rechtsgutachten und sonstigen Bewertungen
  • Einhaltung der Gewinnspielsatzung
  • Wettbewerbsrechtliche Bezüge
  • Kopplungsverbot
  • Psychologischer Kaufzwang
  • Täuschung der Teilnehmer
  • Übertriebenes Anlocken
  • Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit
  • Vermeidung von Gewinnzusagen
  • Trennung von Werbung und Redaktion
  • Spiele im Fernsehen und Rundfunk
  • Spiele im Internet
  • Spiele mit Mehrwertdiensten
16. September 2025
Wer sein Konto für dubiose Geldtransfers hergibt, riskiert eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche.
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25. August 2025
Wettvermittlungsstellen müssen 100 Meter Abstand zueinander einhalten, um Spieler besser vor Spielsucht zu schützen.
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13. August 2025
Schafkopf gilt bei längerer Spieldauer als Geschicklichkeitsspiel, da Strategie und Erfahrung den Zufall überwiegen.
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29. April 2025
Zur Frage der Aufstellung von zwei Geldspielgeräten in einer Shisha-Bar.
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