Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Urheberrecht

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums spielt in fast allen Lebensbereichen eine Rolle. Dies beginnt bei der privaten Vervielfältigung von Texten oder Bildern, geht weiter mit der Nutzung von Filesharing- oder P2P-Netzwerken bis hin zu dem Betrieb von Blogs oder Usenet-Servern.

Die juristische Lage verändert sich stetig und ist häufig nicht durchschaubar. Gerade für Sie als Unternehmer sollte es daher von großem Interesse sein, ob die Gefahr einer Haftung durch eigenes Handeln oder das der Mitarbeiter besteht. Und natürlich, welche Maßnahmen zur rechtlichen Absicherung möglich und sinnvoll sind.
 

  • Abmahnung
  • Angemessene Vergütung des Urhebers
  • Einstweilige Verfügung
  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen
  • Firmenberatung (insb. Existenzgründer und Neue Medien)
  • Fotorechte
  • Haftung
  • Kleine Münze
  • Lizenzierung von Urheberrechten
  • Musikrecht
  • Online-Haftung
  • Private Vervielfältigung
  • Schutz von Computerprogrammen
  • Schutz von Multimediaprodukten
  • Unbekannte Nutzungsrechte
  • Urheberrechtsfähigkeit von Texten, Bildern, Logos usw.
  • Verfolgung von Rechtsverstößen
  • Vertragliche Beziehungen
  • Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts
20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
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15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
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08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
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08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
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