Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Urheberrecht

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums spielt in fast allen Lebensbereichen eine Rolle. Dies beginnt bei der privaten Vervielfältigung von Texten oder Bildern, geht weiter mit der Nutzung von Filesharing- oder P2P-Netzwerken bis hin zu dem Betrieb von Blogs oder Usenet-Servern.

Die juristische Lage verändert sich stetig und ist häufig nicht durchschaubar. Gerade für Sie als Unternehmer sollte es daher von großem Interesse sein, ob die Gefahr einer Haftung durch eigenes Handeln oder das der Mitarbeiter besteht. Und natürlich, welche Maßnahmen zur rechtlichen Absicherung möglich und sinnvoll sind.
 

  • Abmahnung
  • Angemessene Vergütung des Urhebers
  • Einstweilige Verfügung
  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen
  • Firmenberatung (insb. Existenzgründer und Neue Medien)
  • Fotorechte
  • Haftung
  • Kleine Münze
  • Lizenzierung von Urheberrechten
  • Musikrecht
  • Online-Haftung
  • Private Vervielfältigung
  • Schutz von Computerprogrammen
  • Schutz von Multimediaprodukten
  • Unbekannte Nutzungsrechte
  • Urheberrechtsfähigkeit von Texten, Bildern, Logos usw.
  • Verfolgung von Rechtsverstößen
  • Vertragliche Beziehungen
  • Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts
30. Juni 2025
Ein Fotograf kann bei intensiver werblicher Nutzung seines Fotos eine höhere Vergütung verlangen.
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12. Juni 2025
Ein deutscher Puzzlehersteller darf den "Vitruvianischen Menschen" von Leonardo Da Vinci weltweit außerhalb Italiens weiter als Vorlage nutzen.
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09. Juni 2025
Smartphone-Videos von Naturereignissen sind urheberrechtlich geschützt und können exklusiv an Medien weitergegeben werden.
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04. Juni 2025
Eine Bildagentur muss wegen unerlaubter Fotoverwertung aus dem Kölner Dom rund 35.000 EUR Schadensersatz zahlen.
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