Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Urheberrecht

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums spielt in fast allen Lebensbereichen eine Rolle. Dies beginnt bei der privaten Vervielfältigung von Texten oder Bildern, geht weiter mit der Nutzung von Filesharing- oder P2P-Netzwerken bis hin zu dem Betrieb von Blogs oder Usenet-Servern.

Die juristische Lage verändert sich stetig und ist häufig nicht durchschaubar. Gerade für Sie als Unternehmer sollte es daher von großem Interesse sein, ob die Gefahr einer Haftung durch eigenes Handeln oder das der Mitarbeiter besteht. Und natürlich, welche Maßnahmen zur rechtlichen Absicherung möglich und sinnvoll sind.
 

  • Abmahnung
  • Angemessene Vergütung des Urhebers
  • Einstweilige Verfügung
  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen
  • Firmenberatung (insb. Existenzgründer und Neue Medien)
  • Fotorechte
  • Haftung
  • Kleine Münze
  • Lizenzierung von Urheberrechten
  • Musikrecht
  • Online-Haftung
  • Private Vervielfältigung
  • Schutz von Computerprogrammen
  • Schutz von Multimediaprodukten
  • Unbekannte Nutzungsrechte
  • Urheberrechtsfähigkeit von Texten, Bildern, Logos usw.
  • Verfolgung von Rechtsverstößen
  • Vertragliche Beziehungen
  • Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
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27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
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25. August 2026
Wer die Formulierungen, Metaphern und Bewertungen einer fremden Urteilsanalyse übernimmt, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen, verletzt das…
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04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
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