Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Urheberrecht

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums spielt in fast allen Lebensbereichen eine Rolle. Dies beginnt bei der privaten Vervielfältigung von Texten oder Bildern, geht weiter mit der Nutzung von Filesharing- oder P2P-Netzwerken bis hin zu dem Betrieb von Blogs oder Usenet-Servern.

Die juristische Lage verändert sich stetig und ist häufig nicht durchschaubar. Gerade für Sie als Unternehmer sollte es daher von großem Interesse sein, ob die Gefahr einer Haftung durch eigenes Handeln oder das der Mitarbeiter besteht. Und natürlich, welche Maßnahmen zur rechtlichen Absicherung möglich und sinnvoll sind.
 

  • Abmahnung
  • Angemessene Vergütung des Urhebers
  • Einstweilige Verfügung
  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen
  • Firmenberatung (insb. Existenzgründer und Neue Medien)
  • Fotorechte
  • Haftung
  • Kleine Münze
  • Lizenzierung von Urheberrechten
  • Musikrecht
  • Online-Haftung
  • Private Vervielfältigung
  • Schutz von Computerprogrammen
  • Schutz von Multimediaprodukten
  • Unbekannte Nutzungsrechte
  • Urheberrechtsfähigkeit von Texten, Bildern, Logos usw.
  • Verfolgung von Rechtsverstößen
  • Vertragliche Beziehungen
  • Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts
16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
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16. Februar 2026
KI-erstellte Logos genießen keinen Urheberrechtsschutz, wenn der Mensch den kreativen Output nicht maßgeblich prägt.
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02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
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24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
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