Für die rechtswidrige Beschlagnahme eines Laptops durch die Staatsanwaltschaft hat der Geschädigte einen Ersatzanspruch von ca. 2,- EUR/Tag, so das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile schadensersatz-wegen-rechtswidriger-beschlagnahme-eines-laptops-1-w-2689-09-oberlandesgericht-muenchen-20100323.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 23.03.2010 - Az.: 1 W 2689/09).
Die Klägerin begehrte Schadensersatz, weil im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens unzulässigerweise ihr Laptop beschlagnahmt wurde. Sie begehrte einen Ausgleich für den Zeitraum, in dem sie den Computer nicht nutzen konnte.
Die Münchener Richter sprachen ihr einen Ausgleich von 2,30 EUR/Tag zu. Da der Rechner an 77 Tagen nicht vorhanden war, kamen die Robenträger auf einen Gesamtbetrag von 177,10 EUR.
Bei einem Computer müsse davon ausgegangen werden, dass dieser mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehöre. Maßgeblich hierbei sei die zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag zur Kommunikation, zur Informationsbeschaffung sowie zur Erledigung von Geschäften.