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Kategorie: Wirtschaftsrecht

BKartA: 20 Mio. EUR Geldbuße gegen Nestle

Das Bundeskartellamt hat heute mit Geldbußen in Höhe von rund 20 Mio. Euro gegen die Nestlé Deutschland AG eine Serie von Verfahren gegen Konsumgüterhersteller wegen des unzulässigen Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen abgeschlossen. Gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH, die Unilever Deutschland Holding AG und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG waren in gleicher Sache bereits im Jahr 2011 inzwischen rechtskräftige Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 38 Mio. EUR verhängt worden (vgl. PM des BKartA vom 17.03.2011).

Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

“Hochrangige Vertriebsmitarbeiter der Unternehmen haben sich über mehrere Jahre in einem regelmäßigen Gesprächskreis getroffen und gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen Einzelhändlern, teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen informiert.

Solche geschäftlichen Details werden üblicherweise hoch vertraulich behandelt. Auch wenn es sich bei diesen Formen des Informationsaustauschs nicht um klassische Kartellabsprachen handelt, wird der Wettbewerb durch solche Verhaltensweisen stark beeinträchtigt.“

Betroffen waren insbesondere die Produktbereiche Süßwaren, Heißgetränke, Tiernahrung  und Tiefkühlpizza.  Der Informationsaustausch war geeignet, das Marktverhalten der Unternehmen entscheidend zu beeinflussen. In einem Einzelfall kam es zwischen Nestlé und Kraft zu einer expliziten Absprache einer Preiserhöhung für den sogenannten Family-Cappuccino – einer Produktlinie des Instant Cappuccinos.

Nestlé wurde für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduktion der Geldbuße gewährt.

Die Geldbuße gegen Nestlé Deutschland ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

Quelle: Pressemitteilung des BKartA v. 27.03.2013

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