Kanzlei Dr. Bahr
Navigation

LG München I: Amazon-Hinweis "Refurbished Certificate" nicht ausreichend für gebrauchte Smartphones

Der Amazon-Hinweis "Refurbished Certificate" ist nicht ausreichend, um auf den gebrauchten Zustand eines Produktes (hier: ein Smartphone) hinzuweisen (LG München I, Urt. v. 30.07.2018 - Az.: 33 O 12885/17).

Amazon bot auf seiner Plattform gebrauchte Smartphones der Marke "BQ Aquaris M5 FHD" an, wies jedoch dabei nicht darauf hin, dass es sich um bereits verwendete Ware handelte. Wenig später fügte das bekannte Verkaufsportal bei den Produktinformationen den Hinweis "Refurbished Certificate" ein.

Das LG München stufte beides als wettbewerbswidrig ein.

Ob eine Ware neu oder gebraucht sei, habe u.a. maßgeblichen Einfluss auf den Wert und damit unmittelbar auf den Verkaufspreis. Es handle sich dabei um eine wesentliche Information, auf die der Verkäufer hinweisen müsse, wenn es sich um bereits genutzte Gegenstände handle. Andernfalls gehe der Käufer von der Neuwertigkeit der Ware aus.

Da Amazon dies unterlassen habe, habe das Unternehmen einen Wettbewerbsverstoß begangen. 

Dieser Irrtum der Verbraucher werde auch nicht durch den Hinweis "Refurbished Certificate" vermieden.

Dieser Zusatz sei nicht geeignet, den Durchschnittsverbraucher über die Gebraucht-Eigenschaft des angebotenen Smartphones zu informieren. Denn der Kunde könne sich unter diesem Zusatz jedenfalls nichts in Bezug auf einen etwaigen gebrauchten Zustand vorstellen.

Der User sei bereits mit dem englischen Terminus "refurbished" nicht vertraut. 

Auch wenn der Verbraucher den Zusatz wörtlich als "wiederaufbereitetes Zertifikat" übersetze, fehle der Hinweis darauf, dass das Smartphone selbst gebraucht sei. Der von der Beklagten zum Beweis des Gegenteils vorgebrachte Hinweis auf das Internetangebot des Elektronikhändlers "Conrad" bestätige dieses Ergebnis. Denn das Unternehmen "Conrad" verwende auf der Internetseite gerade nicht den von der Beklagten benutzten Zusatz "Refurbished Certificate", sondern die Bezeichnung "Refurbished Produkte".

Rechts-News durch­suchen

Rechts-News durchsuchen