Ein Anschlussinhaber haftet für die über seinen Internet-Zugang begangenen Urheberrechtsverletzungen (hier: Download von pornografischen Filmen), so das LG Magdeburg <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-fuer-rechtswidrigen-download-von-pornos-ueber-ungesichertes-wlan-7-o-1337-10-landgericht-magdeburg-20110511.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.05.2011 - Az.: 7 O 1337/10).
Der Beklagte, der Anschlussinhaber war, verteidigte sich gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung in einer P2P-Tauschbörse mit dem Argument, er wisse nichts von diesem Sachverhalt nichts. Auch sei ihm unbekannt, ob ein Mitglied seiner Familie den Computer benutzt habe. Ebenso kenne er sich mit der Verschlüsselung seines WLAN-Routers aus.
Das LG Madgeburg gab dem klägerischen Rechteinhaber Recht.
Der Beklagte habe seine Prüfungspflichten verletzt, da er nicht ausreichend Sicherheitsvorkehrungen ergriffen habe, damit kein Unbekannter das WLAN benutzen konnte. Er habe es sogar unterlassen, die Verschlüsselung, die in der Beilage des Routers erwähnt werde, zu aktivieren.
Nach ständiger Rechtsprechung hafte er daher als Mitstörer für die begangenen Urheberrechtsverletzungen.