Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BVerwG: Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Der Anspruch auf Zugang zu Informationen über „festgestellte nicht zulässige Abweichungen“ von Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG setzt nicht voraus, dass die Abweichung durch Verwaltungsakt festgestellt ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Einem Antrag des Beigeladenen auf Zugang zu entsprechenden Informationen über das Unternehmen der Klägerin, das Geflügel schlachtet und verarbeitet, gab das Landratsamt statt. Die gegen den Bescheid erhobene Klage und die Berufung der Klägerin blieben ohne Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin zurückgewiesen. Der Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist nicht auf produktbezogene Informationen beschränkt. Eine  „nicht zulässige Abweichung“ i.S. d. Vorschrift  muss nicht  durch Verwaltungsakt festgestellt werden.  Ausreichend ist, dass die zuständige Behörde die Abweichung unter Würdigung des Sachverhalts und der einschlägigen Rechtsvorschriften abschließend aktenkundig festgestellt hat. Hier gegen bestehen keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Bedenken.
Urteil vom 29. August 2019 - BVerwG 7 C 29.17 -

Vorinstanzen:
VGH München, 20 BV 15.2208 - Urteil vom 16. Februar 2017 -
VG Regensburg, RN 5 K 14.1110 - Urteil vom 09. Juli 2015 -

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG v. 29.08.2019

Rechts-News durch­suchen

15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Deutsche Wohnen muss wegen DSGVO-Verstößen nur 0,9 statt 14,5 Millionen Euro Bußgeld zahlen.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen