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Kategorie: Onlinerecht

VG Stuttgart: Auftragsinformationsdienst hat keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch

Ein bloßer Auftragsinformationsdienst hat keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-presserechtlicher-auskunftsanspruch-fuer-blossen-auftragsinformations-dienst-verwaltungsgericht-stuttgart-20160623 _blank external-link-new-window>(VG Stuttgart, Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 1 K 3376(13).

Die Klägerin war ein Auftragsinformationsdienst. Sie betrieb die Recherche und Aufbereitung von Auftragsinformationen für Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche mit Schwerpunkt auf der Bauwirtschaft und deren Veröffentlichung mittels branchenspezifischen Online-Medien.

Sie begehrte nun eine presserechtlicher Auskunft von einer Behörde.

Dies lehnte das VG Stuttgart ab.

Denn die Klägerin nimmt keine öffentliche Aufgabe im Sinn des Presserechts wahr, so das Gericht. Die zentrale Funktion der Presse, der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu dienen, sei bei ihr nicht, sondern vielmehr außerpublizistischen Geschäftszwecken untergeordnet. Sie ziele mit ihren Onlineangeboten in erster Linie darauf ab, die von ihr begehrten Auskünfte gewinnbringend für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Durch die Bereitstellung der Daten solle Materiallieferanten und Herstellern die Möglichkeit gegeben werden, sich an denjenigen zu wenden, der den Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten habe, um Leistungen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, anzubieten. Somit gehe es primär um die Befriedigung geschäftlicher Interessen potentieller Anbieter.

Dementsprechend sei die Klägerin vor allem daran interessiert, möglichst umfassend diejenigen, die öffentliche Aufträge erhalten hätten, in ihren Datenbanken namentlich und mit ihrer Anschrift sowie unter Angabe des Auftragswerts und der Zahl der Bieter aufzunehmen.

Eine solche Aufgabe falle jedoch nicht in den Schutzbereich der Pressefreiheit.

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