Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

AG Ehingen: Aussage "Leck mich am Arsch" keine strafbare Handlung

Das AG Ehingen <link http: www.online-und-recht.de urteile leck-mich-am-arsch-keine-strafbare-beleidigung-2-cs-36-js-7167-09-amtsgericht-ehingen-20090624.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 24.06.2009 - Az.: 2 Cs 36 Js 7167/09) hat entschieden, dass die Aussage "Leck mich Arsch" keine strafbare Beleidigung, sondern vielmehr nur eine alltägliche Floskel ist.

Der Angeklagte war ein Taxi-Unternehmer, der in einem Streit mit einer Kundin, die sich beschwert hatte, geäußert hatte: "Leck mich Arsch". Es ging um die Frage, ob dieser Satz bereits eine strafbare Beleidigung war.

Der Richter des AG Ehingen meinte nein und sprach den Unternehmer frei.

Die Äußerung sei eine im Alltag häufig verwendete Floskel, die den Gesprächspartner weder herabsetzen noch in seiner Ehre verletzen wolle. Vielmehr habe der Taxi-Betreiber, wenn auch auf harrsche Weise, klarmachen wollen, dass er das Gespräche beenden werde.

Eine Missachtung des Gegenübers sei in dem Satz nicht erkennbar.

Rechts-News durch­suchen

10. November 2025
Ein Online-Attest ohne Arztkontakt rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages wegen schweren Vertrauensbruchs.
ganzen Text lesen
10. November 2025
Wer Geld irrtümlich auf ein manipuliertes Konto überweist, trägt selbst das Risiko und muss erneut zahlen.
ganzen Text lesen
07. November 2025
Mehrfache Barabhebungen noch am Tattag zeigen, dass der Mittelsman leichtfertig Geld aus Betrug weitergab und nun Schadensersatz zahlen muss.
ganzen Text lesen
06. November 2025
Die Halloween-Deko in der denkmalgeschützten Teutoburgia-Siedlung darf bleiben. Ein Außenstehender scheiterte mit seinem Eilantrag vor Gericht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen