Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Blogger darf www.wir-sind-afd.de nicht nutzen

Mit Beschluss vom 27.09.2018 hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln einem Blogger den Betrieb der Internetdomain www.wir-sind-afd.de untersagt und damit ein Urteil des Landgerichts Köln zu Gunsten der Partei "Alternative für Deutschland" bestätigt. Der Blogger hat gegenüber der DENIC eG in die Löschung der Domain einzuwilligen und auf sie zu verzichten.

Im Wesentlichen hat der Senat ausgeführt, dass der Blogger durch die Nutzung der Domain unzulässig in die Namensrechte der Partei eingreife. Aufgrund des Namens der Domain entstehe eine sog. Zuordnungsverwirrung. Bei dem durchschnittlichen Nutzer könne bereits nach dem objektiven Sinngehalt der Bezeichnung "wir sind..". der falsche Eindruck entstehen, die Website werde von der Partei oder mit ihrer Zustimmung betrieben. Nicht entscheidend sei für die Zuordnungsverwirrung, ob sich aus dem Inhalt der Internetseite oder den beschreibenden Zusätzen von Suchmaschinen erschließen lasse, dass nicht die Klägerin die Homepage verantworte. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei allein auf die registrierte Domain abzustellen, zumal die Inhalte der Internetseite jederzeit abänderbar seien, ohne dass der Namensträger hierauf Einfluss nehmen könne.

Die konkreten AfD-kritischen Inhalte der Website hatte der Senat im Rahmen des Rechtsstreits nicht zu prüfen. Er hat aber ausgeführt, dass es dem Beklagten unbenommen bleibe, seine Inhalte - soweit diese sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen hielten - unter einer anderen, ebenfalls gut auffindbaren Domain zu veröffentlichen. Dies könnte ggf. auch unter Verwendung des Namens der Klägerin mit einem klarstellenden Zusatz geschehen, wenn dies nicht mit einer Zuordnungsverwirrung verbunden sei.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, da die Grundsätze der Zuordnungsverwirrung bereits höchstrichterlich entschieden sind. 

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 27.09.2018 - Az. 7 U 85/18-

Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln v. 28.09.2018

Rechts-News durch­suchen

23. März 2023
Am 16.05.2023 gibt es ein kostenloses Webinar mit RA Dr. Bahr zum Thema "Update 2023: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG - same procedure as…
ganzen Text lesen
13. Februar 2023
Am  02.03.2023 gibt es ein kostenloses Webinar mit RA Dr. Bahr zum Thema "ChatGPT & Bing: Rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen für…
ganzen Text lesen
08. Februar 2023
Eine unerlaubte Domain-Übertragung ist eine strafbare Datenveränderung nach § 303a StGB (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.09.2022 - Az.: 2-28 O 173/22).…
ganzen Text lesen
12. Januar 2023
Wie das Bundeskartellamt (BKartA) in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat es die Google-Unternehmen (Alphabet, Google Ireland und Google…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen