Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer neuen Rechtsform, nämlich der sogenannten "Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung" vorgelegt <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>(BT-Drs. 17/10487).
Aus dem Entwurf:
"Das Haftungskonzept der Partnerschaftsgesellschaft wird von Angehörigen Freier Berufe zum Teil als nicht befriedigend empfunden. Zwar wird mit der Partnerschaftsgesellschaft eine Rechtsform angeboten, die unter anderem den Vorteil einer transparenten Besteuerung mit einer Haftungskonzentration nach § 8 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) verbindet.
Jedoch stößt die Haftungskonzentration auf den Handelnden zumindest dort auf praktische Schwierigkeiten, wo Partnerschaftsgesellschaften eine gewisse Größenordnung überschreiten und Aufgaben von Teams innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft bearbeitet werden. Die aufgrund unterschiedlicher Spezialisierung miteinander arbeitenden Partnerinnen und Partner können die Arbeitsbeiträge der anderen weder inhaltlich noch dem Umfang nach vollständig überblicken und verantworten.
Im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien zeichnet sich daher ein Trend zum Rechtsformwechsel zur Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht ab."
Diesem Trend setzt die Bundesregierung nun die neue Rechtsform der "Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung" entgegen.
"Durch das Gesetz wird für Angehörige Freier Berufe die Möglichkeit eröffnet, sich für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu entscheiden. Hierzu wird im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz selbst eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft wird neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) weiterbestehen."