Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wirtschaftsrecht

OLG Oldenburg: Das Angebot "Geld für Sex" erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung

Wer einem anderen für die Vornahme sexueller Dienste Geld anbietet, macht sich wegen Beleidigung strafbar. Das entschied der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in einem jetzt ergangenen Beschluss (1 Ss 204/10).

Der Angeklagte hatte einer 18-jährigen Frau, die ihm nur flüchtig bekannt war, Geld für die Vornahme sexueller Dienste angeboten. Das Landgericht Odenburg hatte den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe mit seinem Angebot zum Ausdruck gebracht, dass die junge Frau käuflich sei wie eine Prostituierte. Dies sei ihm bewusst gewesen und er habe die damit geäußerte ehrverletzende Herabsetzung billigend in Kauf genommen.

Die Revision des Angeklagten zum OLG hatte keinen Erfolg. Der Senat entschied, dass das Landgericht die Handlung des Angeklagten zu Recht als nach § 185 StGB strafbare Beleidigung gewertet habe.

Dieser Sachverhalt sei anders gelagert, als der im März 2010 vom  1.Strafsenat entschiedene Fall, in dem ein Angeklagter eine Jugendliche gegen ihren Willen im Halsbereich geküsst hatte. Nach ständiger Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs sei in einer solchen sexuell gefärbten Zudringlichkeit allein keine Kundgabe einer Herabsetzung oder Geringschätzung der Person - und damit keine
Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches - zu sehen.

Im jetzt zu beurteilenden Fall dagegen habe der Angeklagte durch das Ansprechen der jungen Frau als Prostituierte diese fraglos in ihrer Ehre verletzt.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 13.01.2011

28. November 2023
Eine Zahlung von 1,3 Millionen Euro an den Mitarbeiter einer Firma sind grundsätzlich kein steuerfreies Trinkgeld, da dies deutlich den angemessenen…
ganzen Text lesen
21. November 2023
Die öffentliche Bekanntgabe des Beobachtungsstatus der AfD durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport war rechtswidrig. Die Behörde…
ganzen Text lesen
14. November 2023
Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen Mercedes-Benz keinen Anspruch, dem Unternehmen das Inverkehrbringen von Verbrennungsmotoren nach 2030 zu…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2023
Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer…
ganzen Text lesen