Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg untersagt Stadt Tübingen Liste der "auffälligen" Asylbewerber

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, teilt in einer Pressemitteilung mit, dass er gegen die Stadt Tübingen eine datenschutzrechtliche Untersagungsanordnung erlassen hat.

Der bereits länger anhaltende Streit zwischen der Datenschutzbehörde und der Stadt erreicht damit ihren vorläufigen Höhepunkt. Die Stadtverwaltung hatte eine "Liste der Auffälligen" anlegen, d.h. eine Liste von Migranten, die in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt gekommen waren. Als Grund wurden Sicherheitsbedenken angegeben.

Dies stufte die Datenschutzbehörde als rechtswidrig ein:

"In der Sache geht es darum, dass sich die intern geführte Liste hauptsächlich aus Informationen speist, welche die Polizei aufgrund ausländerrechtlicher Vorgaben an die städtische Ausländerbehörde liefert. Die Aufnahme in die Liste erfolgt, ohne dass Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sich bereits mit dem Vorwurf befasst und diesen in einem rechtsstaatlichen Verfahren bestätigt hätten.

Diese von der Polizei übermittelten Daten unterliegen jedoch einer strengen gesetzlichen Zweckbindung. Sie dürfen ausschließlich für ausländerrechtliche Maßnahmen verwendet werden – und nicht für andere Zwecke der Verwaltung. Eine Änderung dieses Verarbeitungszwecks, wie sie hier erfolgt, indem die Daten nach Art einer „blacklist“ verwendet werden, um gegebenenfalls Dritte zu warnen, hat mit dem ursprünglichen ausländerrechtlichen Zweck nichts mehr zu tun. Datenschutzrechtlich erfordern solche geänderten Verwendungszwecke eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Diese fehlt. Zudem konnte die Stadt weder im Einzelfall noch generell belegen, dass von den erfassten Personen tatsächlich eine konkrete Gefahr für Behördenmitarbeiter ausgeht. Solche „Gefährderlisten“ zudem auf Grundlage eines bloßen Verdachts aufzustellen, der rechtsstaatlich nicht überprüft wurde, verletzt darüber hinaus die Rechte ausländischer Mitbürger."

Die Datenschutzbehörde wird auch relativ deutlich, dass die Stadtverwaltung jede weitere konstruktive Zusammenarbeit faktisch abgelehnt hätte:

"Die Klärung dieser datenschutzrechtlichen Frage, welche die kritisierte Datenverarbeitung aufwirft, gestaltete sich äußert mühsam“, so der Landesdatenschutzbeauftragte Brink. Selten habe er in seiner Kontrollpraxis einen solchen Unwillen einer Behörde festgestellt, seine Anfragen umfassend zu beantworten, wie in diesem Fall. Angeforderte Unterlagen wurden erst nach Monaten herausgegeben, teilweise fehlen zugesagte Akten bis heute. Auch in einem klärenden Gespräch vor Ort konnten rechtliche Grundlagen für diese Datenverwendung nicht dargelegt werden.

„Ich gehe davon aus, dass sich die Stadt nun an Recht und Gesetz hält“, so Brink. „Von der Befugnis, rechtswidrige Datenverarbeitungen einer Kommune zu untersagen, habe ich nun – nach über zwei Jahren der Geltung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – erstmalig Gebrauch gemacht. Das erschien mir im vorliegenden Fall notwendig und sachgerecht.“

Unklar ist, ob die Stadt gegen die erlassene Anordnung Rechtsmittel einlegen wird.

Rechts-News durch­suchen

26. März 2024
Der Anspruch auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO kann nicht übertragen werden.
ganzen Text lesen
26. März 2024
Die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers ist bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz rechtens.
ganzen Text lesen
25. März 2024
Betroffene des API-Fehlers bei X haben keinen Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz, weil die Daten von "haveibeenpwned.com" nicht als zulässiger Beweis…
ganzen Text lesen
22. März 2024
Fingerabdrücke in Personalausweisen sind rechtskonform, aber auf falsche Rechtsgrundlage gestützt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen