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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: 50% Verletzerzuschlag bei Online-Urheberrechtsverletzung

Das KG Berlin (Urt. v. 21.03.2012 - Az.: 24 U 130/10) hat entschieden, dass im Falle der Nichtnennung des Rechteinhabers bei Online-Urheberrechtsverletzungen ein 50% Verletzerzuschlag beim Schadensersatz zu gewähren ist.

Die Klägerin, die Euro-Cities AG, nahm ein Kreditinstitut wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch. Es ging um das online abrufbare Kartenmaterial, das die Beklagte mittels Framing auf ihrer Webseite zur Verfügung stellte. Eine dritte Partei stellte der Beklagten online einen sogenannten "Filialfinder" zur Verfügung, der auch die klägerischen Kartenwerke verwendete. Ein Hinweis auf die Rechteinhaberschaft fand sich nicht.

Neben dem normalen Schadensersatz verlangte Euro-Cities im vorliegenden Fall zusätzlich einen 50% Aufschlag, da kein Rechtehinweis erfolgt sei.

Die Berliner Richter bejahten diesen Anspruch. Durch die fehlende Urheberbenennung bestünde die Gefahr, dass der Klägerin Folgeaufträge verloren gingen.

Die genaue Höhe des zu ersetzenden Schadens liege im Rahmen des richterlichen Ermessens. Hier bewerteten die Robenträger einen Zuschlag von 50%  als angemessen und richtig.

Hinweis:
Die Frage, ob und in welcher Höhe in den Fällen der fehlenden Urheberrechts-Nennung ein Schadensersatz zu gewähren, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden.

Ein erheblicher Teil der Rechtsprechung bejaht jedoch einen Ersatzanspruch.

Das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.05.2009 - Az.: 6 U 37/08), das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile doppelter-schadensersatz-bei-rechtswidriger-foto-nutzung-im-internet-12-o-277-08-landgericht-duesseldorf-20090401.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.04.2009 - Az.: 12 O 277/08) und das LG München <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile landgericht-muenchen-20080918.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.09.2008 - Az.: 7 O 8506/07) bejahen sogar einen 100% Aufschlag, Siehe hierzu auch unseren Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de doppelter-schadensersatz-bei-kopierten-bildern-im-web _blank external-link-new-window>"Doppelter Schadensersatz bei kopierten Bildern im Web".

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