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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "ab-in-den-Urlau!de" als Marke für Erziehung und Ausbildung eintragbar

Die Wortfolge "ab-in-den-Urlaub!de" mit dem Zusatz "suchen, buchen und verreisen" ist als Marke für u.a. die Bereiche Ausbildung und Erziehung eintragbar <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-ab-in-den-urlaub-de-fuer-bereich-erziehung-und-ausbildung-26-w-pat-49-10-bundespatentgericht--20110607.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 07.06.2011 - Az.: 26 W (pat) 49/10).

Die Wortfolge sei nicht beschreibend, sondern beinhalte eine ausreichende Unterscheidungskraft.

Anders als das Deutsche Patent- und Markenamt erklärte, bestehe auch für die Konkurrenten und Mitbewerber kein Freihaltebedürfnis. Aufgrund der originellen Gesamtgestaltung der Marke sei nicht auszuschließen, dass der durchschnittliche Verbraucher dies als Herkunftsnachweis ansehen werde.

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