Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Heidelberg: Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenz-Unternehmens über Online-Plattform XING wettbewerbswidrig

Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenz-Unternehmens über die Online-Plattform XING ist wettbewerbswidrig (LG Heidelberg, Urt. v. 23.05.2012 . Az.: 1 S 58/11).

Beide Parteien sind Personaldienstleister im IT-Bereich. Die Beklagte kontaktierte über die Internet-Plattform XING Mitarbeiterin der Klägerin und versuchte diese abzuwerben. Dabei verwendete sie Formulierungen wie "Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich da angetan haben?“ und "Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind?“.

Diese Erklärungen stufte das LG Heidelberg als unerlaubte Herabsetzung ein.

Zugleich liege ein unlauteres Abwerben von Mitarbeitern vor. Eine Abwerbung sei zwar grundsätzlich zulässig, nicht aber, wenn unlautere Begleitumstände hinzukommen, wie im vorliegenden Fall herabsetzende Äußerungen über den bisherigen Arbeitgeber, hinzukämen.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen