Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Rostock: Anzahlung bei Reiseveranstaltungen darf maximal 20% betragen

Das OLG Rostock <link http: www.online-und-recht.de urteile reiseveranstalter-darf-idr-nur-20-prozent-des-reisepreises-als-anzahlung-verlangen-oberlandesgericht-rostock-20150506 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 06.05.2015 - Az.: 2 U 22/14) hat noch einmal darauf hingewiesen, dass Anzahlungen des Verbrauchers bei Reiseveranstaltungen (hier: AIDA-Kreuzfahrten) bereits unmittelbar nach Vertragsschluss iHv. mehr als 20% rechtswidrig sind.

Inhaltlich geht es um die Frage, ob ein Reiseveranstalter unmittelbar nach Buchung mehr als 20% des Reisepreises als Anzahlung verlangen kann.

Die Rostocker Richter haben dies verneint und allenfalls eine Anzahlungshöhe iHv. 20% als gerechtfertigt angesehen. Sie beriefen sich dabei auf entsprechende BGH-Urteile.

Es sei nicht dargelegt, dass der Veranstalter hier besondere Investitionen getätigt habe, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen würden.

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen