Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Wuppertal: Apotheker darf keine Ohrlöcher stechen, andernfalls Wettbewerbsverstoß

Ein Apotheker, der das Stechen von Ohrlöchern anbietet, handelt wettbewerbswidrig, da es sich hierbei um keine apothekenüblichen Dienstleistungen iSd. Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile stechen-von-ohrloechern-durch-apotheker-wettbewerbswidrig-landgericht-wuppertal-20150213 _blank external-link-new-window>(LG Wuppertal, Urt. v. 13.02.2015 - Az.: 12 O 29/15).

Die verklagten Apotheker boten an, Ohrlöcher zu stechen und warben wie folgt dafür:

"Ohrlochstechen inkl. Stecker
Hygienisch
- sicher - schmerzfrei
Wenn Sie auf Qualität und Sicherheit setzen, sind Sie bei uns richtig. Mit dem System (...) bieten wir Ihnen ein professionelles und absolut hygienisches Ohrlochstechsystem: (...)"

Die Wuppertal Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Apothekern sei nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nur erlaubt, apothekenüblichen Dienstleistungen anzubieten. Das Ohrstechen falle nicht hierunter.

Daher liege eine Verletzung der ApBetrO vor, die einen Wettbewerbsverstoß begründe, da es sich um eine Marktverhaltensregel handle.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen