AG Wiesbaden: Bei fehlender DSGVO-Auskunft kann Mieter Zahlung an Vermieter zurückbehalten

01.04.2022

Erteilt der Vermieter keine vollständige DSGVO-Auskunft, so kann der Mieter die Zahlung einer Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Vermieter zurückbehalten (AG, Urt. v. 03.03.2022 - Az.: 93 C 2338/20 (22)).

Die Beklagte vermietete dem Kläger eine Wohnung. Im Jahr 2021 erstellte die Beklagte die Betriebskostenabrechnung, aus der sich eine Nachzahlung von 641,69 EUR ergab.

Daraufhin machte der Kläger einen DSGVO-Auskunftsanspruch geltend, den die Beklagte nicht vollständig erteilte.

Als die Beklagte die Bezahlung verlangte, machte der Kläger aufgrund der fehlerhaften DSGVO-Antwort ein Zurückbehaltungsrecht geltend.

Zu Recht, wie das AG Wiesbaden nun entschied:

"Dem Kläger steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht insofern zu, als die Beklagte noch keine vollständige Datenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO erteilt hat.

Dies führt gemäß § 274 BGB dazu, dass der Kläger zur Zahlung Zug um Zug gegen Erteilung der restlichen Auskunft, wie aus dem Tenor ersichtlich, zu verurteilen war."