Das LG Berlin <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile einwilligungserklaerung-fuer-reklame-bei-zeitschriften-abo-rechtswidrig-4-o-90-09-landgericht-berlin-20091118.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.11.2009 - Az.: 4 O 90/09) hat entschieden, dass die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der Berliner Morgenpost nicht rechtmäßig ist.
Die Tageszeitung hatte nachfolgende Klausel verwendet:
"Ich bin damit einverstanden, dass die Berliner Morgenpost meine Daten für Zwecke der Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt und selbst oder durch Dritte verarbeitet und dass ich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail über weitere Angebote informiert werde."
Diese Bestimmungen hielten die Berliner Richter für nicht rechtmäßig.
Die Einwilligung müsse gesondert hervorgehoben werden, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden solle. Eine besondere Hervorhebung liege indes nicht vor.
Zudem benachteilige die Klausel den Verbraucher unangemessen, da sie nicht als Opt-In ausgestaltet sei.
Darüber hinaus sei für den Kunden nicht nachvollziehbar, an welche Dritte genau seine Daten weitergegeben würden. Auch aus diesem Grund sei die Klausel wettbewerbswidrig.