Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Tübingen: Bußgeldbescheid wegen Impressums-Verstoß aufgehoben

Ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoß gegen die impressumsrechtlichen Regelungen ist aufzuheben, wenn keine genauen Angaben erfolgen, aus welchen Gründen eine juristische Person für den Verstoß verantwortlich ist <link http: www.online-und-recht.de urteile bussgeldbescheid-wegen-impressumspflichtverstoss-muss-konkrete-angaben-enthalten-11-owi-19-js-6029-11-amtsgericht-tuebingen-20110819.html _blank external-link-new-window>(AG Tübingen, Beschl. v. 19.08.2011 - Az.: 11 OWI 19 Js 6029/11).

Gegen die Beschuldigte erging ein Bußgeldbescheid wegen Nichteinhaltung der impressumsrechtlichen Vorschriften.

Das Gericht hob den Bescheid auf.

Er genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, denn es seien keine ausreichenden Feststellungen zu vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit und dazu getroffen worden, aufgrund welcher Umstände diese der Beschuldigten zuzurechnen seien.

Es werde lediglich die Pflichtverletzung geschildert. Konkret handelnde natürliche Personen und deren unternehmensinterne Funktion seien nicht geschildert worden.

Dies sei nicht ausreichend. Daher sei die Verwarnung aufzuheben.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen