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Kategorie: Onlinerecht

Bußgelder gegen 9Live, DSF und Super RTL wegen irreführender Gewinnspiel-Aussagen

Wegen irreführender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder von insgesamt 115.000 Euro gegen den Sender 9Live verhängt. DSF muss 10.000 Euro bezahlen, Super RTL 5.000 Euro.

Die Sender haben gegen die seit einem Jahr geltende Gewinnspielsatzung verstoßen. Die Satzung soll Täuschungen bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Dazu muss der Jugendschutz gewährleistet sein, ein Aufbau von Zeitdruck ist unzulässig.

Im vergangenen Jahr hatte die ZAK in 25 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 280.000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt.

Quelle: Pressemitteilung der ZAK v. 24.02.2010

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