Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg: 300.000,- EUR DSGVO-Bußgeld gegen VfB Stuttgart

Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat er gegen den VfB Stuttgart 1893 AG  ein DSGVO-Bußgeld iHv. 300.000,- EUR verhängt.

Kern der Ermittlungen war der Vorwurf, dass in der Vergangenheit vom Fußballverein zehntausende Mitgliederdaten an Dritte weitergereicht worden sein sollen, um die eigene Profiabteilung voranzubringen. 

In der Erklärung des Landesdatenschutzbeauftragten fehlt jede Angabe zum näheren Sachverhalts. In der Pressemitteilung des VfB Stuttgart  wird man jedoch fündig. Dort heißt es:

"Sanktioniert wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten insbesondere, dass bei der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister die gebotenen vertraglichen Grundlagen in Bezug auf die Überlassung von Daten nicht geschaffen wurden.

Zudem wurde gegen datenschutzrechtliche Dokumentationspflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten verstoßen, da die E-Mail zu dem untersuchten Vorgang aus dem Jahr 2018 beim VfB nicht mehr aufzufinden war. Die Sachverhalte beim VfB Stuttgart 1893 e.V. aus den Jahren 2016 und 2017 waren nicht Gegenstand des gegen die VfB Stuttgart 1893 AG ergangenen Bußgeldbescheids.  Die VfB Stuttgart 1893 AG wird die behördlich vorgegebenen Maßnahmen umgehend und vollumfänglich umsetzen."

Zur Höhe führt die Datenschutzbehörde aus, dass insbesondere das umfangreiche Kooperationsverhalten aus Seiten des VfB  dazu geführt hat, dass die Summe in diesem niedrigen Bereiche liege:

"Die Verantwortlichen des VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG haben die Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen des Landesbeauftragten unterstützt, durch eigene Initiative gefördert sowie mit der Behörde des Landesbeauftragten umfangreich kooperiert.

Neben der Bußgeldzahlung und der kostenträchtigen Umstrukturierung und Verbesserung ihres Datenschutzmanagements ergreift die VfB Stuttgart 1893 AG in Abstimmung mit dem LfDI Maßnahmen zur Sensibilisierung junger Menschen für Datenschutzanliegen.

So fördert der VfB das Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ durch Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für regionale Schul-Aktionstage und im Rahmen kind-/jugendgerechter Videos zur Sensibilisierung für datenschutzrelevante Themen. Darüber hinaus konzipiert der VfB Schulungen für die Fußballnachwuchsmannschaften U10 bis U21 zum Thema „Datenschutz bei Jugendlichen“."

Der VfB Stuttgart  hat bereits angekündigt, das Bußgeld zu akzeptieren und kein Rechtsmittel einzulegen.

Rechts-News durch­suchen

01. September 2026
Die automatisierten Bonitätsscores einer Wirtschaftsauskunftei sind datenschutzrechtlich zulässig.
ganzen Text lesen
31. August 2026
Ein Kunde scheitert mit seiner DSGVO-Schadensersatzklage gegen ein Unternehmen, weil er keinen konkreten Schaden durch zwei Datenlecks nachweisen…
ganzen Text lesen
27. August 2026
Selbst wenn eine Behörde einen DSGVO-Auskunftsantrag für exzessiv hält, muss sie dem Antragsteller innerhalb der gesetzlichen Frist antworten und darf…
ganzen Text lesen
21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen