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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Domain-Weiterleitung nicht immer Verstoß gegen Verbotstenor

Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem aktuellen Ordnungsmittelverfahren <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 05.08.2013 - Az.: 6 W 67/13) entschieden, dass nicht jede Domain-Weiterleitung einen Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot darstellt.

Gegen die Schuldnerin war eine einstweilige Verfügung ergangen, in der ihr verboten wurde, eine bestimmte geschäftliche Bezeichnung in ihrem Domain-Namen zu tragen. Die Entscheidung war aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorschriften ergangen.

Die Schuldnerin leitete nun die URL-Adresse auf einen gänzlich anderen Domain-Namen um.

Das OLG Frankfurt a.M. sah hierin nicht zwingend und automatisch einen Verstoß gegen das gerichtlich ausgesprochene Verbot. Zwar seien auch kerngleiche Verbote erfasst. Da hier der ursprüngliche Rechtsverstoß auf einer wettbewerbswidrigen Irreführung und nicht einem Markenrechtsverstoß beruhe, seien die Grenzen eng auszulegen.

Insofern liege kein Verstoß gegen das gerichtliche Verbot vor und der Antrag auf Erlass eines Ordnungsmittel sei abzulehnen.

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